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		| df_vx VX-Geselle
 
  
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				|  Verfasst am: Fr März 07, 2025 19:49:05    Titel: |   |  
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				| Und was genau gibt der Prüfer einem dann mit um die Zulassungsstelle davon zu überzeugen, das zu ändern? |  | 
	
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		| Dieter VX-König
 
  
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				|  Verfasst am: Fr März 07, 2025 19:53:47    Titel: |   |  
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				| Dann zur Info, als ich eine andere Reifengröße bei meiner MZ ETZ 250 hab eintragen lassen, stand plötzlich der Satz mit der Reifenbindung im Schein. Nur die gab es für die Emme noch nie. Also Schwachsinn + 
 
 Gruß
 Dieter
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		| msa13 VX-Rookie
 
 
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				|  Verfasst am: Fr März 07, 2025 20:18:49    Titel: |   |  
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				| BeitragVerfasst am: Fr März 07, 2025 19:49:05    Titel:	Antworten mit Zitat 
 Und was genau gibt der Prüfer einem dann mit um die Zulassungsstelle davon zu überzeugen, das zu ändern?
 
 
 2 Blatt Papier :
 
 1x Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß §15 (1) FZV
 
 1xBestätigung gemäß § 15 FZV
 
 Bei der Berichtigung steht dann das die unter Ziffer 22 stehenden Angaben müssen gestrichen werden.
 
 so jetzt bin ich aber wirklich raus
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		| UweS VX-Meister
 
  
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				|  Verfasst am: Fr März 07, 2025 20:51:04    Titel: |   |  
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				| Ich finde die Info mit der Änderung über § 15 FZV sehr interessant, werde mal mit meinem Prüfer des Vertrauens drüber reden. 
 Das ist zwar mit Sicherheit nicht die angedachte Version einer Lösung, aber vielleicht eine gute Möglichkeit. Befürchte allerdings das viele Prüfer eher die Abnahme nach $ 19 StVZO bevorzugen, zumindest falls das so von den Gremien als Lösung vorgeschlagen wurde, aber das wissen wir ja noch nicht. Na, wir werden ja sehen.
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 Gruß aus Mittelerde
 Uwe
 
 
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		| Kasselbiker VX-Rookie
 
 
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				|  Verfasst am: Fr März 07, 2025 23:26:31    Titel: |   |  
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				| Moin, die FZV regelt doch nur die Zulassung. Die Zulassungsstelle wird m.E. ein Gutachten verlangen.
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		| msa13 VX-Rookie
 
 
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				|  Verfasst am: Sa März 08, 2025 06:45:45    Titel: |   |  
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				| BeitragVerfasst am: Fr März 07, 2025 23:26:31    Titel:	Antworten mit Zitat 
 Moin,
 die FZV regelt doch nur die Zulassung. Die Zulassungsstelle wird m.E. ein Gutachten verlangen.
 
 
 Es handelt sich doch um ein Gutachten des TÜV erstellt nach § 15 zur Änderung des Fahrzeugscheins.
 
 Für mich ist das Thema damit beendet,
 
 kann ja jeder für sich probieren.
 
 Auf meinen Termin zur Änderung des Fahrzeugscheins beim Bürgeramt muss ich jetzt
 
 !nur" nich 2 Wochen warten.......
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		| Kasselbiker VX-Rookie
 
 
 Anmeldedatum: 02.09.2024
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				|  Verfasst am: Sa März 08, 2025 10:59:13    Titel: |   |  
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				| Okay! Dann bin ich mal gespannt und drücke Dir die Daumen! |  | 
	
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		| Dieter VX-König
 
  
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				|  Verfasst am: Sa März 08, 2025 11:18:13    Titel: |   |  
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				| Wie schon oben geschrieben. Dann musst du beim EIntragen am Amt aufpassen. Die tragen das jetzt wohl automatisch bei Änderungen in den Papieren wieder ein, egal ob es passt oder nicht. Zumindest bei uns. 
 Gruß
 Dieter
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		| UweS VX-Meister
 
  
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				|  Verfasst am: So März 09, 2025 11:04:17    Titel: |   |  
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				| Die Lösung scheint sich langsam und schleichend zu verbreiten. 
 Schaut mal unter Support/Reifenliste/Bridgestone
 
 https://motorradfreigaben.info/#suche
 
 Rückmeldung vom BVDM ebenfalls erhalten:
 
 Die TÜV Organisationen sollten die Informationen eigentlich schon intern alle erhalten  haben, die entscheidende Sitzung findet erst noch diesen Monat statt, dann Berichtet auch der BVDM.
 
 Na dann
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 Gruß aus Mittelerde
 Uwe
 
 
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		| UweS VX-Meister
 
  
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				|  Verfasst am: So März 09, 2025 11:08:00    Titel: |   |  
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				|  	  | Dieter hat Folgendes geschrieben: |  	  | Dann zur Info, als ich eine andere Reifengröße bei meiner MZ ETZ 250 hab eintragen lassen, stand plötzlich der Satz mit der Reifenbindung im Schein. Nur die gab es für die Emme noch nie. Also Schwachsinn + 
 
 Gruß
 Dieter
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 Da gibt es doch eine logische Antwort dafür (Auszug aus dem Text von Bridgestone)
 
 Der Satz "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ist keine Reifenbindung, sondern der Hinweis an den Nutzer oder den Sachverständigen, ggf. die Betriebserlaubnis einzusehen.
 
 Lachen erlaubt
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 Gruß aus Mittelerde
 Uwe
 
 
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		| Frank_#62 VX-König
 
  
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				|  Verfasst am: Di März 11, 2025 22:38:14    Titel: |   |  
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				|  	  | UweS hat Folgendes geschrieben: |  	  | Der Satz "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ist keine Reifenbindung, sondern der Hinweis an den Nutzer oder den Sachverständigen, ggf. die Betriebserlaubnis einzusehen. | 
 Und wenn das in der Zulassungsbescheinigung nur entfernt wird, steht die Reifenbindung immer noch in der Betriebserlaubnis.
 
 Am besten wäre, wenn Suzuki die Reifenbindung streicht oder sie generell nicht mehr gelten. Das hatte Sachs schon vor vielen Jahren gemacht.
 
 Es ist aber auch jeden Fall ein riesiger Fortschritt zur sinnfreien alten Regelung.
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		| SörenD VX-Lehrling
 
 
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				|  Verfasst am: Mi März 12, 2025 12:12:11    Titel: |   |  
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				| Hab heute mal beim TÜV in Bonn nachgefragt: 
 1. Reifenfabrikatsbindung austragen geht prinzipiell.
 
 2. Aber nur bei Prüfung vor Ort (hatte die VX nicht dabei), da der Prüfer nachmessen will, ob der Abstand Reifen-Fahrwerk ausreichend ist. Aus meinen Einwand, dass das ja nur für den einen Reifen aussagekräftig wäre, kam eine etwas indifferente Aussage, dass eben ausreichend Abstand da sein müsste, um auch andere Reifenhersteller, deren Reifen bei gleichen Diemsionen ggf. etwas breiter bauen, zu berücksichtigen.
 
 Wenn man allerdings einen Reifen fährt, der sowieso schon etwas breiter baut als andere, was dann? Der wäre ja eine schlechte Referenz.
 
 Scheint also Ermessenssache zu sein. Ich fahre übrigens Heidenaus; der Abstand hinten links zur Schwinge ist etwas weniger als 1 cm.
 
 Wie ist bei Euch der Abstand?
 
 Grüße,
 Sören
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		| VX-Hornet VX-Geselle
 
  
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				|  Verfasst am: Mi März 12, 2025 21:40:46    Titel: |   |  
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				| Hallo Sören, 
 ich habe letztens mit meinem DEKRA-Prüfer gesprochen wegen der Reifenbindung austragen. Der hat gesagt, jeder Prüfer macht das etwas anders
     Der hat gesagt, es müssen Reifen montiert sein, die in der Dimension so in der Zulassung stehen. Gut wäre auch wenn es dazu eine Empfehlung vom Reifenhersteller gibt.
 Dann wird geprüft ob ausreichend Freigängikeit seitlich und nach oben vorhanden ist. Wenn das passt, werden noch paar Fotos gemacht und die Reifenbindung ausgetragen.
 Dann kann man wie bei einem modernen Motorrad mit E-Zulassung jeden Reifen fahren der in der Dimension passt und E-Zugelassen ist.
 Der Prüfer hat mir erklärt, das alle E-zugelassenen Reifen soweit genormt sind, dass wenn die vorgegebenen Freigängigkeiten eingehalten werden, es keine Probleme mit Reifen unterschiedlicher Hersteller geben müsste.
 Bei einem moderenen Motorrad ist es auch so. Der der die Räder einbaut, hat zu prüfen ob genügend Freigängigkeit vorhanden ist.
 
 Ich hoffe das war verständlich.
 
 Gruß Marcus
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		| SörenD VX-Lehrling
 
 
 Anmeldedatum: 06.05.2012
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				|  Verfasst am: Do März 13, 2025 08:11:10    Titel: |   |  
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				| Hallo Marcus, danke und ja, verstehe ich. Ich habe den Prüfer so verstanden, dass er die Variation der tatsächlichen Breiten der verschiedenen Hersteller berücksichtigen will, wie auch immer er das machen will. Wenn man sich das hier anschaut
 https://bikereifen24.de/motorrad-reifenmagazin/supermoto-reifen-datenbank-gewicht-masse/?srsltid=AfmBOopMQ9Ng6ENWbn41YiJXBIqd0sT7qgbnBj1enXhkG3r0HHGDw0kH
 ist das nachvollziehbar, da gibt es Unterschiede von mehr als 1 cm.
 Wenn also mein Heidenau K68 (den gibt es auch schon seit Jahren nicht mehr
  ) schmal bauen würde (was ich nicht weiß) und der Reifen trotzdem nur ca. 8mm Abstand zur Schwinge hat, könnte es mit einem breit bauenden 150er Reifen schon Probleme geben. Daher meine Frage, wie dieser Abstand mit anderen Reifen so ist. Da ich aufgrund des Reifenalters sowieso bald wechseln muss, würde ich mir einen "schmalen" 150er aussuchen und mit diesem die Austragung versuchen.
 Viele Grüße, Sören
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		| SörenD VX-Lehrling
 
 
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				|  Verfasst am: Do März 13, 2025 09:26:02    Titel: |   |  
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				| Ich habe bei verschiedenen Herstellern die Daten angefordert und auch schon einige Antworten erhalten, die ich hier einstelle, wenn ich sie alle habe. Grüße, Sören
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		| UweS VX-Meister
 
  
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				|  Verfasst am: Do März 13, 2025 13:01:16    Titel: |   |  
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				| Also im Falle das dir die Reifenhersteller mehr als die Hersteller Bescheinigungen oder Service Informationen zukommen lassen wird es Interessant. In den Bescheinigungen und Informationen steht ja lediglich drin welcher Reifen passt, das Ganze aber ohne Maßangaben. Bescheinigungen und teilweise auch die Service Informationen findet man bei den meisten Herstellern frei zugänglich auf ihren Homepages.
 
 Nachtrag
 Die Hersteller ändern gerade Stück für Stück ihre Dokumente, wird wohl noch ein wenig dauern bis alle auf dem neuen Stand sind.
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 Gruß aus Mittelerde
 Uwe
 
 
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		| SörenD VX-Lehrling
 
 
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				|  Verfasst am: Do März 13, 2025 13:19:59    Titel: |   |  
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				| Metzeler, Dunlop und Heidenau haben schon die realen Maße geschickt, Pirelli und Bridgestone fehlen noch. |  | 
	
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		| UweS VX-Meister
 
  
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				|  Verfasst am: Do März 13, 2025 15:08:12    Titel: |   |  
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				|  	  | SörenD hat Folgendes geschrieben: |  	  | Metzeler, Dunlop und Heidenau haben schon die realen Maße geschickt, Pirelli und Bridgestone fehlen noch. | 
 
 Das ist sehr gut, bisher hatte ich nur die Service Informationen von Dunlop, da stehen doch alle Maße und Angaben drin.
 
 Ich hoffe das mit der neuen Regelung noch mehr Hersteller das Ganze online stellen. So oder so sollten wir dann mal die Dokumente im Support/Reifenliste
 hinterlegen, muss ja nicht Jeder einzeln Abfragen falls es keinen Link von den Herstellern gibt.
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 Gruß aus Mittelerde
 Uwe
 
 
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		| Frank_#62 VX-König
 
  
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				|  Verfasst am: Do März 13, 2025 23:00:28    Titel: |   |  
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				|  	  | SörenD hat Folgendes geschrieben: |  	  | Metzeler, Dunlop und Heidenau haben schon die realen Maße geschickt, Pirelli und Bridgestone fehlen noch. | 
 Super
   Michelin fehlt auch noch
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		| SörenD VX-Lehrling
 
 
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				|  Verfasst am: Fr März 14, 2025 08:15:28    Titel: |   |  
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				| wusste ich doch, dass einer fehlt  habe ich jetzt auch angeschrieben |  | 
	
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