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ZumUndWegIsER
VX-Rookie


Anmeldedatum: 10.04.2010
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BeitragVerfasst am: Mo Mai 03, 2010 21:15:44    Titel: D oder EG -Zulassung? Antworten mit Zitat
 
Servus VXler,
hab mir wunderschöne neue Blinker gekauft. Viele haben ihre ja auch getauscht, wie man auf diversen Bildern bewundern kann. Meine sind für die D-Zulassung wohl zu kurz aber für die EG-Zulassung passt... was also tun? An was muss ich mich halten?
Danke fürs lesen und gute Fahrt
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WupperJoe
VX-König


Anmeldedatum: 12.04.2010
Beiträge: 1625
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: Di Mai 04, 2010 02:03:03    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo ZumUndWegIsER,

hab da was gefunden:


Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1. 1. 62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm
nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder
beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1. 1. 87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren
Blinkern zulässig

Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen?


Liebe VX-Grüße und allzeit gute Fahrt wünscht Dir

Jürgen

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ZumUndWegIsER
VX-Rookie


Anmeldedatum: 10.04.2010
Beiträge: 4
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: Di Mai 04, 2010 08:21:09    Titel: Antworten mit Zitat
 
Danke Jürgen,
aber genau das ist es ja nach EG Recht darf ich sie kürzer verbaun als nach der Deutschen StVZO und ich will wissen nach welcher von beiden Regelungen ich mich halten muss...=)
machts gut euer ZUWIE
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gumami
VX-Geselle


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Beiträge: 242
Wohnort: Mieste / Altmark

BeitragVerfasst am: Di Mai 04, 2010 12:55:50    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ich würde sagen durchgoogeln Eg-Zulassung etc.
da gibt es einen Stichtag.
Aber die VX ist damals nach deutschem Recht zugelassen worden und Anbauten an dieser nach deutscher StvZO
Ich habe mich mal mit der Thematik beschäftigt aber momentan den Link nicht zur Hand (schaue mal unter TÜV Hamburg - Service oder Motorrad?)

Gruss guido
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OttmarX
VX-Meister


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Beiträge: 766
Wohnort: Erftstadt

BeitragVerfasst am: Di Mai 04, 2010 15:06:26    Titel: Antworten mit Zitat
 
Bei den hinteren Blinkern wird nicht so genau gemessen Hauptsache gut sichtbar.
Bei den vorderen gibt es eine Vorgabe, die die TÜVler gerne prüfen. Die bezieht
sich auf den Abstand zum Scheinwerfer. (das macht ja auch Sinn)

Da ich Blinkerspiegel verwende, habe ich die Daten nicht mehr genau im
Kopf. Es waren aber imho 10 cm Abstand (ohne Gewähr). Das hat damals
verhindert, dass ich die kleinen Blinker an die VX montiert habe.
_________________
Mit 66 Jahren....
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